{"id":1573,"date":"2026-03-25T13:16:09","date_gmt":"2026-03-25T13:16:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.metallsolar.de\/?page_id=1573"},"modified":"2026-09-09T11:06:07","modified_gmt":"2026-09-09T11:06:07","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.metallsolar.de\/?page_id=1573","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><p>\n        <a href=\"\/\">Zur\u00fcck<\/a>\n    <\/p>\n<\/p>\n<div>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen METALLsolar GmbH<\/p>\n<p>Stand 01\/2024<\/p>\n<\/p>\n<ol>\n<li>Allgemeines<\/li>\n<li>Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sp\u00e4testens mit der Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten ebenso f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Gegen Best\u00e4tigungen unter Hinweis auf eigene Gesch\u00e4ftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit schriftlich widersprochen.<\/li>\n<li>Schriftliche Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbest\u00e4tigungen usw. gehen diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen vor.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Angebot und Vertragsabschluss<\/li>\n<li>Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern nicht in unseren Angeboten ausdr\u00fccklich eine anders lautende schriftliche Vereinbarung enthalten ist. Dieses gilt auch f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, \u00c4nderungen und Nebenabreden.<\/li>\n<li>schriftlich best\u00e4tigte Auftr\u00e4ge und Best\u00e4tigungen k\u00f6nnen nur innerhalb von h\u00f6chstens drei Werktagen nach Zugang der schriftlichen Best\u00e4tigung ge\u00e4ndert werden, au\u00dfer bei Ma\u00dfanfertigungen. Diese sind nicht ab\u00e4nderbar. Etwaige Kosten f\u00fcr die \u00c4nderung der bestellten Leistung gehen zu Lasten des Bestellers.<\/li>\n<li>Wir haften nicht f\u00fcr die Richtigkeit der vom Besteller gemachten Angaben, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Typen, Ma\u00dfe, Teilma\u00dfe und Farben.<\/li>\n<li>Preis\u00e4nderungen bleiben vorbehalten, falls seit dem Bestelltermin 4 Monate vergangen sind, auch bei Festpreisen. Diese zeitliche Einschr\u00e4nkung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder ein Dauer-Schuldverh\u00e4ltnis vorliegt.<\/li>\n<li>Technische und gestalterische Abweichung von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-, Material- und Beschaffenheits- \u00c4nderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ausstellungsst\u00fccke dienen vorwiegend der Darstellung des Designs und sind f\u00fcr die zu liefernde Ausf\u00fchrung unverbindlich.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Beh\u00f6rdliche oder sonstige erforderliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Sofern die Beschaffung von Genehmigungen uns beauftragt, ist: Sonstige ggf. geforderte Antr\u00e4ge oder Berechnungen, die nicht ausdr\u00fccklich in unseren Angeboten aufgef\u00fchrt sind z. B. separater Entw\u00e4sserungsantrag, Berechnung von Abstandsfl\u00e4chen, W\u00e4rmebedarfs- Berechnungen oder &#8211; Nachweis o.\u00e4. stellen zus\u00e4tzliche Leistungen dar und werden ggf. separat berechnet.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gr\u00fcnden, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, die am Tage der Lieferung g\u00fcltigen Preise zu berechnen und entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten Abschlagszahlungen zu verlangen.<\/li>\n<li>Verkaufsangestellte des Auftragnehmers sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche Zusagen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<\/li>\n<li>Die mit der Vermittlung des Auftrages beauftragten Vertreter haben keine Inkassovollmacht. Der Besteller kann nicht mit befreiender Wirkung an den Vertreter leisten.<\/li>\n<li>Alle Preise verstehen sich ab Niederlassung des Verk\u00e4ufers, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p>III. Liefer- und Leistungszeit<\/p>\n<ol>\n<li>Die vom Besteller gew\u00fcnschten Liefertermine bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung und werden nach M\u00f6glichkeit eingehalten. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr deren Einhaltung wird jedoch nicht \u00fcbernommen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang s\u00e4mtlicher f\u00fcr die Durchf\u00fchrung erforderlichen Unterlagen, auch der ggf. zur Genehmigung vorgelegten Konstruktionszeichnungen und\/oder Auftragsbest\u00e4tigungen beim Verk\u00e4ufer. Voraussetzung f\u00fcr die Einhaltung unserer Lieferfrist ist der termingerechte Eingang aller vom Besteller zu beschaffenden Auftragsunterlagen (Baugenehmigung, genehmigte Zeichnungen, Meterrisse usw.) sowie die Erm\u00f6glichung der rechtzeitigen und ungehinderten Ma\u00dfaufnahme.<\/li>\n<li>Alle Liefertermine stehen unter Vorbehalt richtiger, vollst\u00e4ndiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferung ist immer zul\u00e4ssig, wobei sich jede Teillieferung rechtlich als gesonderte Erf\u00fcllung darstellt, die s\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungs-, R\u00fcge- und sonstige Fristen in Lauf setzt.<\/li>\n<li>Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund von h\u00f6herer Gewalt und\/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, z. B. Betriebsst\u00f6rungen, Materialbeschaffungs-Schwierigkeiten, Streiks, beh\u00f6rdliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und befreien uns f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Leistungsverzug befinden. Der Besteller ist in anderen F\u00e4llen erst dann zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist von 3 Monaten einr\u00e4umt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Weitere Anspr\u00fcche, insbesondere Schadenersatz sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Lieferung, bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n<li>Kommt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme oder \u2013 bei Bringschuld \u2013 mit der Annahme nach dem angegebenen Tag l\u00e4nger als 14 Tage in R\u00fcckstand, so sind wir nach fruchtloser Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, nach unserer Wahl entweder auf Ab- bzw. Annahme zu klagen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder aber Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Im letztgenannten Fall k\u00f6nnen wir unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises als Entsch\u00e4digung verlangen. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt dadurch unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Versand und Gefahren\u00fcbergang<\/li>\n<li>Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des K\u00e4ufers. Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Sendung an, die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zum Zweck der Versendung unser Lager verlassen hat.<\/li>\n<li>Bei direkter Anlieferung durch uns erfolgt der Gefahren\u00fcbergang ab Grundst\u00fccksgrenze des K\u00e4ufers.<\/li>\n<li>Wird der Versand oder die Anlieferung durch den K\u00e4ufer verz\u00f6gert oder unm\u00f6glich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den K\u00e4ufer \u00fcber. Eine Versicherung der Ware gegen Transportsch\u00e4den erfolgt nur nach schriftlichem Antrag des Kunden auf Kosten des K\u00e4ufers.<\/li>\n<li>Die Abnahme der Leistung hat innerhalb einer Woche nach Fertigstellung zu erfolgen. Innerhalb dieser Frist sind auch in sich abgeschlossene Teile der Leistung abzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Ausf\u00fchrungs- und Montagebedingungen<\/li>\n<li>Der Schutz der Oberfl\u00e4chen eingebauter Elemente ist bauseits unmittelbar nach der Montage vorzunehmen.<\/li>\n<li>Vor und w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung der Montagearbeiten ist uns zur Lagerung ein verschlie\u00dfbarer Raum unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/li>\n<li>Im Angebot nicht ausdr\u00fccklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchf\u00fchrung des Auftrages notwendig oder auf Verlangen des Auftraggebers auszuf\u00fchren sind, werden zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt, insbesondere Ausbau vorhandener Konstruktionen und deren Abtransport und Beseitigung, Stemm-, Maurer- und Beiputzarbeiten, Abdichtung der Bauanschl\u00fcsse (z. B. Versiegelung, Beiputz) oder sonstige Zusatz- und Anschlussprofile, Rollladen-Nebenarbeiten (z.B. Erneuerung von Wellen, Gurten, -wicklern, Lager, Isolierungen), Reinigungsarbeiten an von uns eingebauten Elementen, deren Verschmutzung nicht von uns verursacht wurde, sowie nicht vorhersehbare erschwerte Montagebedingungen.<\/li>\n<li>Kann die Montage aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu vertreten hat, nicht durchgef\u00fchrt werden, wobei er auch f\u00fcr das Verhalten anderer an seinem Bauvorhaben t\u00e4tige Unternehmer einzustehen hat, so hat er uns die Kosten einschlie\u00dflich der Lohnkosten f\u00fcr die vergebliche und zus\u00e4tzliche Anfahrten zu erstatten. Ist der Auftrag nur teilweise durchf\u00fchrbar, so gilt die Durchf\u00fchrung insoweit als selbstst\u00e4ndiges Gesch\u00e4ft; insbesondere hat der Besteller eine Teilabrechnung zu begleichen. Wir sind berechtigt, erst danach die Restarbeiten auszuf\u00fchren und evtl. Lagerungskosten zu berechnen.<\/li>\n<li>Mit Abschluss der Montage bitten wir formell um Abnahme der Arbeiten und Dokumentation auf dem Montagebericht unserer Monteure. Auch eine ggf. vereinbarte formelle Abnahme wird zum Zeitpunkt der Fertigstellung hiermit beantragt. Diese ist mit unseren Monteuren (zur Abnahme handlungsbevollm\u00e4chtigt) durchzuf\u00fchren, sp\u00e4testens aber durch diesen Antrag innerhalb von 12 Tagen nach Beendigung der Montage. Die Benutzungsnahme der eingebauten Konstruktionen gilt als Abnahme.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/li>\n<li>Bei Lieferung, einschlie\u00dflich Montage durch uns, geht die Haftung jedes einzelnen eingebauten Elementes auf den Besteller \u00fcber.<\/li>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Fehlerfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche M\u00e4ngel sind uns innerhalb von drei Tagen nach Lieferung m\u00f6glichst schriftlich mitzuteilen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist richtet sich nach dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch. Dies gilt auch dann, wenn der Hersteller l\u00e4ngere Gew\u00e4hrleistungsfristen zusagt; letztere sind allein gegen\u00fcber dem Hersteller geltend zu machen, soweit keine anderweitige schriftliche Individualabrede besteht.<\/li>\n<li>Bei begr\u00fcndeter M\u00e4ngelr\u00fcge k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl zweimal verlangen, dass:<\/li>\n<li>a) der K\u00e4ufer das schadhafte Teil zur Reparatur und anschlie\u00dfender R\u00fccksendung an uns zur\u00fcckgibt, ggf. frachtfrei an uns einsendet,<\/li>\n<li>b) der K\u00e4ufer das schadhafte Teil bereith\u00e4lt und ein von uns beauftragter Techniker beim K\u00e4ufer die Reparatur vornimmt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Falls der K\u00e4ufer verlangt, dass Gew\u00e4hrleistungsarbeiten an einem anderem, von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden soll, werden wir diesem Verlangen nachkommen, jedoch nur unter gesonderter Berechnung von Reisezeit und \u2013kosten zu unseren Standards\u00e4tzen.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Bei fristgerechter, berechtigter Beanstandung liefern wir nach unserer Wahl unbeschadet der vorstehenden Ziff. VI. 3 kostenlos Ersatz oder nehmen Nachbesserungen vor. Hierf\u00fcr steht uns eine angemessene Frist zur Verf\u00fcgung. Alle weiteren Anspr\u00fcche auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, insbesondere auf Folgesch\u00e4den wirtschaftlicher Art, gleich welcher Art und welchen Umfangs, werden ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.<\/li>\n<li>Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt hat.<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche vorstehenden Ausf\u00fchrungen gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Werksvertr\u00e4ge, wobei die Gew\u00e4hrleistungsfrist sich nach dem BGB richtet.<\/li>\n<li>Nach VOB\/B 2002 \u00a7 13.4 bieten wir Ihnen bei maschinellen und elektrotechnischen\/elektrotechnischen Anlagen oder Teilen davon, b. B. Wechselrichter, Trenn-, Verbindungs- und Kontrolleinrichtungen, T\u00fcrschlie\u00dfer, Elektro\u00f6ffner, motorische Bet\u00e4tigungen, Beschl\u00e4ge, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsf\u00e4higkeit hat, kostenpflichtige Wartungen f\u00fcr die Dauer der Verj\u00e4hrungsfrist von vier Jahren an. Ansonsten betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist zwei Jahre. Auf Wunsch f\u00fchren wir Wartungen auch nach Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist gegen Berechnung aus. Fordern sie hierzu unser Angebot an.<\/li>\n<li>Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, \u00c4nderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder unsere Produkte weiterverarbeitet, so entf\u00e4llt jede Gew\u00e4hrleistung.<\/li>\n<li>Ist die Beseitigung der M\u00e4ngel unm\u00f6glich oder w\u00fcrde sie einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb von uns verweigert, so kann der Besteller lediglich Minderung der Verg\u00fctung verlangen. Der Auftraggeber kann ausnahmsweise auch dann Minderung verlangen, wenn die Beseitigung des Mangels f\u00fcr ihn unzumutbar ist. Die Minderung kann auch verlangt werden, wenn die Nachbesserung fehlschl\u00e4gt.<\/li>\n<li>F\u00fcr die bei der Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche entstehenden Sch\u00e4den an anderweitigen Bauteilen haften wir nicht.<\/li>\n<li>Die vorstehenden Abs\u00e4tze enthalten abschlie\u00dfend unsere Gew\u00e4hrleistung und schlie\u00dfen sonstige Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Eigenschutz-Sicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgesch\u00e4den absichern sollen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Haften wir aus einer \u00fcbernommenen Garantie oder aus einem von uns zu vertretenden Sachmangel, so erfolgen unsere Lieferungen und Leistungen ohne Berechnung nach den zuvor ausgef\u00fchrten Bedingungen.<\/p>\n<p>Etwas anderes gilt dann, wenn weder ein Anspruch aus einer von uns \u00fcbernommenen Garantie besteht, noch die Voraussetzungen einer Sachmangelhaftung vorliegen. Wir weisen darauf hin, dass unsere Montage-, Betriebs-, Wartungs- und Pr\u00fcfvorschriften einzuhalten sind und, dass Einstellarbeiten in der Regel Wartungsarbeiten darstellen und deswegen weder einer Garantie noch einer Sachm\u00e4ngelhaftung unterliegen. In diesem Fall erteilt der Auftraggeber uns den Auftrag solcher Einstellungs- und Wartungsarbeiten durch seine Anforderung gegen Berechnung auszuf\u00fchren. Die jeweils g\u00fcltigen Stundenverrechnungss\u00e4tze f\u00fcr unsere Mitarbeiter incl. Fahrzeit sowie Fahrt- und Materialkosten k\u00f6nnen bei uns angefragt werden. F\u00fcr Montageleistungen unserer Vorlieferanten gelten ggf. abweichende Verrechnungss\u00e4tze.<\/p>\n<\/p>\n<p>VII. Abtretung<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche (au\u00dfer Geldforderungen), die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.<\/p>\n<\/p>\n<p>VIII. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<ol>\n<li>Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschlie\u00dflich k\u00fcnftig entstehender oder bedingter Forderungen auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen, Das gilt auch, wenn Zahlungen f\u00fcr besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.<\/li>\n<li>Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne des \u00a7 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Bei Verarbeitung mit uns nicht geh\u00f6render Ware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache, nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht geh\u00f6render Ware gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigent\u00fcmer gem\u00e4\u00df den entsprechenden Bedingungen. Erwirbt der K\u00e4ufer\/Auftraggeber durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so \u00fcbertr\u00e4gt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber hat in diesen F\u00e4llen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten, unentgeltlich zu verwahren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zur Sicherung der Forderung gegen den Erwerber tritt dieser s\u00e4mtliche, ihm gegen\u00fcber Banken und sonstigen Geldinstituten zustehende Forderungen, an uns ab.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern oder be- und verarbeiten. Er ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nebst allen Nebenrechten gem\u00e4\u00df folgenden Abs\u00e4tzen auf uns \u00fcbergeht. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung, ist er nicht berechtigt. Auf unser Verlangen hat der K\u00e4ufer\/Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und die Abtretung anzuzeigen; wir sind erm\u00e4chtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.<\/li>\n<li>Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer\/Auftraggeber allein oder zusammen mit uns nicht geh\u00f6render Ware ver\u00e4u\u00dfert, so werden schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechnungen und Rangstellen abgetreten. Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer\/Auftraggeber als wesentlicher Bestandteil in das Grundst\u00fcck des K\u00e4ufers\/Auftraggebers eingebaut, so werden schon jetzt, die aus der Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fccks oder von den Grundst\u00fccksrechten entstehenden Forderungen, in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, einschlie\u00dflich eines solchen auf Einr\u00e4umung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor Restforderung abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.<\/li>\n<li>Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers\/Auftraggebers oder bei sonstiger Gef\u00e4hrdung der Erf\u00fcllung unseres Zahlungsanspruches, bei sonstigen Verst\u00f6\u00dfen des K\u00e4ufers\/Auftraggebers gegen die ihn ansonsten obliegenden Verpflichtungen, sind wir berechtigt:<\/li>\n<li>a) die Erm\u00e4chtigung zur Ver\u00e4u\u00dferung oder Ver- und Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderung zu widerrufen;<\/li>\n<li>b) die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des K\u00e4ufers\/Auftragsgebers zu verlangen, ohne, dass diesem gegen den Herausgabeanspruch ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zusteht und ohne, dass wir hierdurch vom Vertrage zur\u00fccktreten;<\/li>\n<li>c) Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten;<\/li>\n<li>d) die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware freih\u00e4ndig zu verkaufen und den Erl\u00f6s gegenzurechnen. S\u00e4mtliche hierdurch entstehenden Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware, tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserl\u00f6ses einschlie\u00dflich Umsatzsteuer. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn wir h\u00f6here oder der K\u00e4ufer\/Auftraggeber niedrigere Kosten nachweisen.<\/li>\n<li>Mit Zahlungseinstellung, Beantragung \/ Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht des K\u00e4ufers\/Auftraggebers, die Vorbehaltsware weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, sie zu verwenden oder einzubauen, ferner die Erm\u00e4chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die gleichen Rechtsfolgen treten bei einem Scheckprotest ein.<\/li>\n<li>Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen. Bei Pf\u00e4ndung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen, bei allen Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretene Forderungen hat der K\u00e4ufer uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufwendung des Zugriffs und Abhebung von Vollstreckungsma\u00dfnahmen aufgewandt werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Der Besteller best\u00e4tigt ausdr\u00fccklich durch seine Unterschrift auf der Bestellung, dass uns f\u00fcr alle r\u00fcckw\u00e4rtigen, gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Warenlieferungen und Leistungen die Eigentumsvorbeh\u00e4lte in umfassender Form (einfacher, erweiterter und verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt mit Kontokorrent- und Saldoklausel) zustehen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Zahlung, Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/li>\n<li>Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des K\u00e4ufers\/Bestellers Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, so dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.<\/li>\n<li>Wechsel und Schecks werden nur Erf\u00fcllung halber unter Berechnung aller Spesen und Kosten angenommen.<\/li>\n<li>Ger\u00e4t der K\u00e4ufer\/Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in bank\u00fcblicher H\u00f6he, mindestens in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem jeweiligen Leitzinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank zu berechnen. Uns bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens, vorbehalten.<\/li>\n<li>Der K\u00e4ufer\/Besteller ist zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdr\u00fccklich zustimmen oder wenn die Anspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig oder unstreitig sind.<\/li>\n<li>Zur\u00fcckbehaltungsrecht sowie Aufrechnung wegen etwaiger Gegenanspr\u00fcche des K\u00e4ufers\/Auftraggebers (gleich aus welchem Rechtsgrund) sind ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/li>\n<\/ol>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit der Leistung, wegen Nichterf\u00fcllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erf\u00fcllungs- und Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln vorliegt.<\/p>\n<\/p>\n<ol>\n<li>Handelskauf<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei einem Handelskauf durch uns sind wir von den Obliegenheiten des \u00a7\u00a7377, 378 HGB befreit. Diese Befreiung gilt nicht bei einem Handelkauf anderer bei uns.<\/p>\n<\/p>\n<p>XII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/p>\n<p>1.Erf\u00fcllungsort ist Warstein\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Gerichtsstand f\u00fcr das gerichtliche Mahnverfahren ist Warstein. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten wird das AG Warstein \/ LG Arnsberg (streitwertabh\u00e4ngig) als Gerichtsstand f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art vereinbart.<\/li>\n<li>Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und EAG wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>XIII. Teilnichtigkeit &#8211; salvatorische Klausel<\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu erg\u00e4nzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zul\u00e4ssiger Weise m\u00f6glichst genau erreicht wird; die \u00fcbrigen Bestimmungen bleiben davon unber\u00fchrt. Sinngem\u00e4\u00df gilt dies auch f\u00fcr erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftige L\u00fccken.<\/p>\n<\/p>\n<p>XIV. Datenschutz<\/p>\n<p>Der Kunde oder K\u00e4ufer hat davon Kenntnis, dass seine Daten gespeichert werden. Von einer gesonderten Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz (\u00a7\u00a7 26 ff.) wird abgesehen.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Zus\u00e4tzliche Bedingungen der Fa. METALLsolar GmbH:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Geb\u00e4udestatik ist, sofern nicht ausdr\u00fccklich anderes vereinbart, bauseits zu \u00fcberpr\u00fcfen und, sofern erforderlich, bauseits zu verst\u00e4rken.<\/li>\n<li>Modultyp: Je nach Verf\u00fcgbarkeit behalten wir uns vor ggf. andere Modulleistungen zu liefern. Die Abrechnung erfolgt \u00fcber den vereinbarten kWp-Preis.<\/li>\n<li>Fabrikat der Module und Wechselrichter: Je nach Verf\u00fcgbarkeit behalten wir uns vor ggf. gleichwertige Module und Wechselrichter anderer Fabrikate einzusetzen. Preis\u00e4nderungen ergeben sich dadurch nicht. Sollen andere als die angebotenen Fabrikate ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden, so ist dies bei der Beauftragung durch den Besteller besonders schriftlich zu vereinbaren<\/li>\n<li>Sofern nicht ausdr\u00fccklich aufgef\u00fchrt, sind folgende Leistungen, sofern erforderlich, nicht im Angebotspreis enthalten und werden ggf. separat berechnet:<\/li>\n<li>a) Einrichten eines Z\u00e4hlerfeldes zur Montage des Z\u00e4hlers ggf. mit Geh\u00e4use.<\/li>\n<li>b) Netztrennstelle<\/li>\n<li>c) Entkopplungsschutz (Oberspannungs-, Unterspannungs- und Frequenzschutz)<\/li>\n<li>d) Blitzschutz in jeglicher Form<\/li>\n<li>Unebenheiten in Dachfl\u00e4chen: Bei der Montage erfolgt die Ausrichtung nach den vorhandenen Dachunterkonstruktionen mit konstanter Abstandsh\u00f6he (starre Konsolen). Im Dach oder in der Unterkonstruktion bereits vorhandene Unebenheiten k\u00f6nnen ggf. nicht oder nicht vollst\u00e4ndig ausgeglichen werden und dadurch u. U. st\u00e4rker hervortreten. Dies ist f\u00fcr die Funktion der Photovoltaikanlage unerheblich und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Sofern individuelle H\u00f6henausrichtung gegen Zulage gew\u00fcnscht, ist dies bei der Bestellung schriftlich zu vereinbaren; wenn nachtr\u00e4glich (nach Montage der Unterkonstruktion) \u00c4nderungen gew\u00fcnscht werden, erfolgen diese Arbeiten gegen zus\u00e4tzliche Berechnung. Wir empfehlen bauseitige Kontrolle vor Montage der Module.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Rentabilit\u00e4ts- und Prognoseberechnungen (m\u00fcndlich oder schriftlich) beruhen auf derzeitigem Wissensstand, k\u00f6nnen \u00f6rtliche Einfl\u00fcsse nicht oder nicht langfristig ber\u00fccksichtigen und sind stets unverbindlich. Wir empfehlen Einsicht in unsere \u201e\u00f6ffentlichen\u201c Anlagen mit Werten aus der Vergangenheit zu nehmen (<a href=\"http:\/\/www.metallsolar.de\">www.metallsolar.de<\/a>).<\/li>\n<\/ol>\n<p>Weiterhin k\u00f6nnen wir keine Gew\u00e4hr f\u00fcr G\u00fcltigkeit von Vereinbarungen und Angaben \u00fcbriger Beteiligter (z. B. Netzbetreiber, Genehmigungs-, Aufsichts- und \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden) \u00fcbernehmen. Technische Ausf\u00fchrungen entsprechen stets den Bestimmungen zum Bestellzeitpunkt. \u00c4ndern sich diese, beliebig ob vor oder nach der Inbetriebnahme, sind hierdurch sich ergebende Mehrkosten vom Besteller zu tragen.<\/p>\n<\/div>\n<p><p>\n        <a href=\"\/\">Zur\u00fcck<\/a>\n    <\/p>\n<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\n<!-- {\"type\":\"layout\",\"children\":[{\"type\":\"section\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"image_size\":\"cover\",\"media_overlay\":\"rgba(255, 255, 255, 0.78)\",\"style\":\"default\",\"title_breakpoint\":\"xl\",\"title_position\":\"top-left\",\"title_rotation\":\"left\",\"vertical_align\":\"middle\",\"width\":\"default\"},\"children\":[{\"type\":\"row\",\"props\":{\"layout\":\"2-3,1-3\"},\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"position_sticky_breakpoint\":\"m\",\"width_medium\":\"2-3\"},\"children\":[{\"type\":\"button\",\"props\":{\"grid_column_gap\":\"small\",\"grid_row_gap\":\"small\",\"margin_bottom\":\"default\",\"margin_top\":\"default\"},\"children\":[{\"type\":\"button_item\",\"props\":{\"button_style\":\"primary\",\"content\":\"Zur\u00fcck\",\"dialog_layout\":\"modal\",\"dialog_offcanvas_flip\":true,\"icon_align\":\"left\",\"link\":\".\/\"}}]},{\"type\":\"text\",\"props\":{\"column_breakpoint\":\"m\",\"content\":\"\n\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen METALLsolar GmbH<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Stand 01\/2024<\/p>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Allgemeines<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sp\u00e4testens mit der Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten ebenso f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Gegen Best\u00e4tigungen unter Hinweis auf eigene Gesch\u00e4ftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit schriftlich widersprochen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Schriftliche Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbest\u00e4tigungen usw. gehen diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen vor.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Angebot und Vertragsabschluss<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern nicht in unseren Angeboten ausdr\u00fccklich eine anders lautende schriftliche Vereinbarung enthalten ist. Dieses gilt auch f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, \u00c4nderungen und Nebenabreden.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>schriftlich best\u00e4tigte Auftr\u00e4ge und Best\u00e4tigungen k\u00f6nnen nur innerhalb von h\u00f6chstens drei Werktagen nach Zugang der schriftlichen Best\u00e4tigung ge\u00e4ndert werden, au\u00dfer bei Ma\u00dfanfertigungen. Diese sind nicht ab\u00e4nderbar. Etwaige Kosten f\u00fcr die \u00c4nderung der bestellten Leistung gehen zu Lasten des Bestellers.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Wir haften nicht f\u00fcr die Richtigkeit der vom Besteller gemachten Angaben, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Typen, Ma\u00dfe, Teilma\u00dfe und Farben.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Preis\u00e4nderungen bleiben vorbehalten, falls seit dem Bestelltermin 4 Monate vergangen sind, auch bei Festpreisen. Diese zeitliche Einschr\u00e4nkung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder ein Dauer-Schuldverh\u00e4ltnis vorliegt.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Technische und gestalterische Abweichung von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-, Material- und Beschaffenheits- \u00c4nderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden k\u00f6nnen.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n<p>Ausstellungsst\u00fccke dienen vorwiegend der Darstellung des Designs und sind f\u00fcr die zu liefernde Ausf\u00fchrung unverbindlich.<\/p>\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"6\\\">\\n\n\n<li>Beh\u00f6rdliche oder sonstige erforderliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Sofern die Beschaffung von Genehmigungen uns beauftragt, ist: Sonstige ggf. geforderte Antr\u00e4ge oder Berechnungen, die nicht ausdr\u00fccklich in unseren Angeboten aufgef\u00fchrt sind z. B. separater Entw\u00e4sserungsantrag, Berechnung von Abstandsfl\u00e4chen, W\u00e4rmebedarfs- Berechnungen oder - Nachweis o.\u00e4. stellen zus\u00e4tzliche Leistungen dar und werden ggf. separat berechnet.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Verz\u00f6gert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gr\u00fcnden, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, die am Tage der Lieferung g\u00fcltigen Preise zu berechnen und entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten Abschlagszahlungen zu verlangen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Verkaufsangestellte des Auftragnehmers sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche Zusagen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die mit der Vermittlung des Auftrages beauftragten Vertreter haben keine Inkassovollmacht. Der Besteller kann nicht mit befreiender Wirkung an den Vertreter leisten.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Alle Preise verstehen sich ab Niederlassung des Verk\u00e4ufers, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<p>III. Liefer- und Leistungszeit<\/p>\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Die vom Besteller gew\u00fcnschten Liefertermine bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung und werden nach M\u00f6glichkeit eingehalten. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr deren Einhaltung wird jedoch nicht \u00fcbernommen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang s\u00e4mtlicher f\u00fcr die Durchf\u00fchrung erforderlichen Unterlagen, auch der ggf. zur Genehmigung vorgelegten Konstruktionszeichnungen und\/oder Auftragsbest\u00e4tigungen beim Verk\u00e4ufer. Voraussetzung f\u00fcr die Einhaltung unserer Lieferfrist ist der termingerechte Eingang aller vom Besteller zu beschaffenden Auftragsunterlagen (Baugenehmigung, genehmigte Zeichnungen, Meterrisse usw.) sowie die Erm\u00f6glichung der rechtzeitigen und ungehinderten Ma\u00dfaufnahme.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Alle Liefertermine stehen unter Vorbehalt richtiger, vollst\u00e4ndiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferung ist immer zul\u00e4ssig, wobei sich jede Teillieferung rechtlich als gesonderte Erf\u00fcllung darstellt, die s\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungs-, R\u00fcge- und sonstige Fristen in Lauf setzt.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund von h\u00f6herer Gewalt und\/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, z. B. Betriebsst\u00f6rungen, Materialbeschaffungs-Schwierigkeiten, Streiks, beh\u00f6rdliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und befreien uns f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Leistungsverzug befinden. Der Besteller ist in anderen F\u00e4llen erst dann zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist von 3 Monaten einr\u00e4umt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Weitere Anspr\u00fcche, insbesondere Schadenersatz sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Lieferung, bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Kommt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme oder \u2013 bei Bringschuld \u2013 mit der Annahme nach dem angegebenen Tag l\u00e4nger als 14 Tage in R\u00fcckstand, so sind wir nach fruchtloser Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, nach unserer Wahl entweder auf Ab- bzw. Annahme zu klagen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder aber Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Im letztgenannten Fall k\u00f6nnen wir unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises als Entsch\u00e4digung verlangen. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt dadurch unber\u00fchrt.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Versand und Gefahren\u00fcbergang<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des K\u00e4ufers. Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Sendung an, die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zum Zweck der Versendung unser Lager verlassen hat.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Bei direkter Anlieferung durch uns erfolgt der Gefahren\u00fcbergang ab Grundst\u00fccksgrenze des K\u00e4ufers.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Wird der Versand oder die Anlieferung durch den K\u00e4ufer verz\u00f6gert oder unm\u00f6glich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den K\u00e4ufer \u00fcber. Eine Versicherung der Ware gegen Transportsch\u00e4den erfolgt nur nach schriftlichem Antrag des Kunden auf Kosten des K\u00e4ufers.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die Abnahme der Leistung hat innerhalb einer Woche nach Fertigstellung zu erfolgen. Innerhalb dieser Frist sind auch in sich abgeschlossene Teile der Leistung abzunehmen.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Ausf\u00fchrungs- und Montagebedingungen<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Schutz der Oberfl\u00e4chen eingebauter Elemente ist bauseits unmittelbar nach der Montage vorzunehmen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Vor und w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung der Montagearbeiten ist uns zur Lagerung ein verschlie\u00dfbarer Raum unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Im Angebot nicht ausdr\u00fccklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchf\u00fchrung des Auftrages notwendig oder auf Verlangen des Auftraggebers auszuf\u00fchren sind, werden zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt, insbesondere Ausbau vorhandener Konstruktionen und deren Abtransport und Beseitigung, Stemm-, Maurer- und Beiputzarbeiten, Abdichtung der Bauanschl\u00fcsse (z. B. Versiegelung, Beiputz) oder sonstige Zusatz- und Anschlussprofile, Rollladen-Nebenarbeiten (z.B. Erneuerung von Wellen, Gurten, -wicklern, Lager, Isolierungen), Reinigungsarbeiten an von uns eingebauten Elementen, deren Verschmutzung nicht von uns verursacht wurde, sowie nicht vorhersehbare erschwerte Montagebedingungen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Kann die Montage aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu vertreten hat, nicht durchgef\u00fchrt werden, wobei er auch f\u00fcr das Verhalten anderer an seinem Bauvorhaben t\u00e4tige Unternehmer einzustehen hat, so hat er uns die Kosten einschlie\u00dflich der Lohnkosten f\u00fcr die vergebliche und zus\u00e4tzliche Anfahrten zu erstatten. Ist der Auftrag nur teilweise durchf\u00fchrbar, so gilt die Durchf\u00fchrung insoweit als selbstst\u00e4ndiges Gesch\u00e4ft; insbesondere hat der Besteller eine Teilabrechnung zu begleichen. Wir sind berechtigt, erst danach die Restarbeiten auszuf\u00fchren und evtl. Lagerungskosten zu berechnen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Mit Abschluss der Montage bitten wir formell um Abnahme der Arbeiten und Dokumentation auf dem Montagebericht unserer Monteure. Auch eine ggf. vereinbarte formelle Abnahme wird zum Zeitpunkt der Fertigstellung hiermit beantragt. Diese ist mit unseren Monteuren (zur Abnahme handlungsbevollm\u00e4chtigt) durchzuf\u00fchren, sp\u00e4testens aber durch diesen Antrag innerhalb von 12 Tagen nach Beendigung der Montage. Die Benutzungsnahme der eingebauten Konstruktionen gilt als Abnahme.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Bei Lieferung, einschlie\u00dflich Montage durch uns, geht die Haftung jedes einzelnen eingebauten Elementes auf den Besteller \u00fcber.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Fehlerfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche M\u00e4ngel sind uns innerhalb von drei Tagen nach Lieferung m\u00f6glichst schriftlich mitzuteilen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist richtet sich nach dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch. Dies gilt auch dann, wenn der Hersteller l\u00e4ngere Gew\u00e4hrleistungsfristen zusagt; letztere sind allein gegen\u00fcber dem Hersteller geltend zu machen, soweit keine anderweitige schriftliche Individualabrede besteht.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Bei begr\u00fcndeter M\u00e4ngelr\u00fcge k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl zweimal verlangen, dass:<\/li>\n\n\\n\n\n<li>a) der K\u00e4ufer das schadhafte Teil zur Reparatur und anschlie\u00dfender R\u00fccksendung an uns zur\u00fcckgibt, ggf. frachtfrei an uns einsendet,<\/li>\n\n\\n\n\n<li>b) der K\u00e4ufer das schadhafte Teil bereith\u00e4lt und ein von uns beauftragter Techniker beim K\u00e4ufer die Reparatur vornimmt.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n<p>Falls der K\u00e4ufer verlangt, dass Gew\u00e4hrleistungsarbeiten an einem anderem, von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden soll, werden wir diesem Verlangen nachkommen, jedoch nur unter gesonderter Berechnung von Reisezeit und \u2013kosten zu unseren Standards\u00e4tzen.<\/p>\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"4\\\">\\n\n\n<li>Bei fristgerechter, berechtigter Beanstandung liefern wir nach unserer Wahl unbeschadet der vorstehenden Ziff. VI. 3 kostenlos Ersatz oder nehmen Nachbesserungen vor. Hierf\u00fcr steht uns eine angemessene Frist zur Verf\u00fcgung. Alle weiteren Anspr\u00fcche auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, insbesondere auf Folgesch\u00e4den wirtschaftlicher Art, gleich welcher Art und welchen Umfangs, werden ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt hat.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>S\u00e4mtliche vorstehenden Ausf\u00fchrungen gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Werksvertr\u00e4ge, wobei die Gew\u00e4hrleistungsfrist sich nach dem BGB richtet.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Nach VOB\/B 2002 \u00a7 13.4 bieten wir Ihnen bei maschinellen und elektrotechnischen\/elektrotechnischen Anlagen oder Teilen davon, b. B. Wechselrichter, Trenn-, Verbindungs- und Kontrolleinrichtungen, T\u00fcrschlie\u00dfer, Elektro\u00f6ffner, motorische Bet\u00e4tigungen, Beschl\u00e4ge, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsf\u00e4higkeit hat, kostenpflichtige Wartungen f\u00fcr die Dauer der Verj\u00e4hrungsfrist von vier Jahren an. Ansonsten betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist zwei Jahre. Auf Wunsch f\u00fchren wir Wartungen auch nach Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist gegen Berechnung aus. Fordern sie hierzu unser Angebot an.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, \u00c4nderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder unsere Produkte weiterverarbeitet, so entf\u00e4llt jede Gew\u00e4hrleistung.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Ist die Beseitigung der M\u00e4ngel unm\u00f6glich oder w\u00fcrde sie einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb von uns verweigert, so kann der Besteller lediglich Minderung der Verg\u00fctung verlangen. Der Auftraggeber kann ausnahmsweise auch dann Minderung verlangen, wenn die Beseitigung des Mangels f\u00fcr ihn unzumutbar ist. Die Minderung kann auch verlangt werden, wenn die Nachbesserung fehlschl\u00e4gt.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>F\u00fcr die bei der Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche entstehenden Sch\u00e4den an anderweitigen Bauteilen haften wir nicht.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die vorstehenden Abs\u00e4tze enthalten abschlie\u00dfend unsere Gew\u00e4hrleistung und schlie\u00dfen sonstige Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Eigenschutz-Sicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgesch\u00e4den absichern sollen.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n<p>Haften wir aus einer \u00fcbernommenen Garantie oder aus einem von uns zu vertretenden Sachmangel, so erfolgen unsere Lieferungen und Leistungen ohne Berechnung nach den zuvor ausgef\u00fchrten Bedingungen.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Etwas anderes gilt dann, wenn weder ein Anspruch aus einer von uns \u00fcbernommenen Garantie besteht, noch die Voraussetzungen einer Sachmangelhaftung vorliegen. Wir weisen darauf hin, dass unsere Montage-, Betriebs-, Wartungs- und Pr\u00fcfvorschriften einzuhalten sind und, dass Einstellarbeiten in der Regel Wartungsarbeiten darstellen und deswegen weder einer Garantie noch einer Sachm\u00e4ngelhaftung unterliegen. In diesem Fall erteilt der Auftraggeber uns den Auftrag solcher Einstellungs- und Wartungsarbeiten durch seine Anforderung gegen Berechnung auszuf\u00fchren. Die jeweils g\u00fcltigen Stundenverrechnungss\u00e4tze f\u00fcr unsere Mitarbeiter incl. Fahrzeit sowie Fahrt- und Materialkosten k\u00f6nnen bei uns angefragt werden. F\u00fcr Montageleistungen unserer Vorlieferanten gelten ggf. abweichende Verrechnungss\u00e4tze.<\/p>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<p>VII. Abtretung<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Anspr\u00fcche (au\u00dfer Geldforderungen), die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.<\/p>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<p>VIII. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschlie\u00dflich k\u00fcnftig entstehender oder bedingter Forderungen auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen, Das gilt auch, wenn Zahlungen f\u00fcr besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne des \u00a7 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Bei Verarbeitung mit uns nicht geh\u00f6render Ware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache, nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht geh\u00f6render Ware gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigent\u00fcmer gem\u00e4\u00df den entsprechenden Bedingungen. Erwirbt der K\u00e4ufer\/Auftraggeber durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so \u00fcbertr\u00e4gt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber hat in diesen F\u00e4llen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten, unentgeltlich zu verwahren.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n<p>Zur Sicherung der Forderung gegen den Erwerber tritt dieser s\u00e4mtliche, ihm gegen\u00fcber Banken und sonstigen Geldinstituten zustehende Forderungen, an uns ab.<\/p>\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"3\\\">\\n\n\n<li>Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern oder be- und verarbeiten. Er ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nebst allen Nebenrechten gem\u00e4\u00df folgenden Abs\u00e4tzen auf uns \u00fcbergeht. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung, ist er nicht berechtigt. Auf unser Verlangen hat der K\u00e4ufer\/Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und die Abtretung anzuzeigen; wir sind erm\u00e4chtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer\/Auftraggeber allein oder zusammen mit uns nicht geh\u00f6render Ware ver\u00e4u\u00dfert, so werden schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechnungen und Rangstellen abgetreten. Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer\/Auftraggeber als wesentlicher Bestandteil in das Grundst\u00fcck des K\u00e4ufers\/Auftraggebers eingebaut, so werden schon jetzt, die aus der Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fccks oder von den Grundst\u00fccksrechten entstehenden Forderungen, in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, einschlie\u00dflich eines solchen auf Einr\u00e4umung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor Restforderung abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers\/Auftraggebers oder bei sonstiger Gef\u00e4hrdung der Erf\u00fcllung unseres Zahlungsanspruches, bei sonstigen Verst\u00f6\u00dfen des K\u00e4ufers\/Auftraggebers gegen die ihn ansonsten obliegenden Verpflichtungen, sind wir berechtigt:<\/li>\n\n\\n\n\n<li>a) die Erm\u00e4chtigung zur Ver\u00e4u\u00dferung oder Ver- und Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderung zu widerrufen;<\/li>\n\n\\n\n\n<li>b) die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des K\u00e4ufers\/Auftragsgebers zu verlangen, ohne, dass diesem gegen den Herausgabeanspruch ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zusteht und ohne, dass wir hierdurch vom Vertrage zur\u00fccktreten;<\/li>\n\n\\n\n\n<li>c) Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten;<\/li>\n\n\\n\n\n<li>d) die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware freih\u00e4ndig zu verkaufen und den Erl\u00f6s gegenzurechnen. S\u00e4mtliche hierdurch entstehenden Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware, tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserl\u00f6ses einschlie\u00dflich Umsatzsteuer. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn wir h\u00f6here oder der K\u00e4ufer\/Auftraggeber niedrigere Kosten nachweisen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Mit Zahlungseinstellung, Beantragung \/ Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht des K\u00e4ufers\/Auftraggebers, die Vorbehaltsware weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, sie zu verwenden oder einzubauen, ferner die Erm\u00e4chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die gleichen Rechtsfolgen treten bei einem Scheckprotest ein.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen. Bei Pf\u00e4ndung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen, bei allen Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretene Forderungen hat der K\u00e4ufer uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufwendung des Zugriffs und Abhebung von Vollstreckungsma\u00dfnahmen aufgewandt werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Besteller best\u00e4tigt ausdr\u00fccklich durch seine Unterschrift auf der Bestellung, dass uns f\u00fcr alle r\u00fcckw\u00e4rtigen, gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Warenlieferungen und Leistungen die Eigentumsvorbeh\u00e4lte in umfassender Form (einfacher, erweiterter und verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt mit Kontokorrent- und Saldoklausel) zustehen.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Zahlung, Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des K\u00e4ufers\/Bestellers Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, so dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Wechsel und Schecks werden nur Erf\u00fcllung halber unter Berechnung aller Spesen und Kosten angenommen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Ger\u00e4t der K\u00e4ufer\/Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in bank\u00fcblicher H\u00f6he, mindestens in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem jeweiligen Leitzinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank zu berechnen. Uns bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens, vorbehalten.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der K\u00e4ufer\/Besteller ist zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdr\u00fccklich zustimmen oder wenn die Anspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig oder unstreitig sind.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Zur\u00fcckbehaltungsrecht sowie Aufrechnung wegen etwaiger Gegenanspr\u00fcche des K\u00e4ufers\/Auftraggebers (gleich aus welchem Rechtsgrund) sind ausgeschlossen.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit der Leistung, wegen Nichterf\u00fcllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erf\u00fcllungs- und Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln vorliegt.<\/p>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Handelskauf<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n<p>Bei einem Handelskauf durch uns sind wir von den Obliegenheiten des \u00a7\u00a7377, 378 HGB befreit. Diese Befreiung gilt nicht bei einem Handelkauf anderer bei uns.<\/p>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<p>XII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/p>\n\n\\n\n\n<p>1.Erf\u00fcllungsort ist Warstein\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"2\\\">\\n\n\n<li>Gerichtsstand f\u00fcr das gerichtliche Mahnverfahren ist Warstein. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten wird das AG Warstein \/ LG Arnsberg (streitwertabh\u00e4ngig) als Gerichtsstand f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art vereinbart.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und EAG wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<p>XIII. Teilnichtigkeit - salvatorische Klausel<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu erg\u00e4nzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zul\u00e4ssiger Weise m\u00f6glichst genau erreicht wird; die \u00fcbrigen Bestimmungen bleiben davon unber\u00fchrt. Sinngem\u00e4\u00df gilt dies auch f\u00fcr erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftige L\u00fccken.<\/p>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<p>XIV. Datenschutz<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Der Kunde oder K\u00e4ufer hat davon Kenntnis, dass seine Daten gespeichert werden. Von einer gesonderten Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz (\u00a7\u00a7 26 ff.) wird abgesehen.<\/p>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<p><strong>Zus\u00e4tzliche Bedingungen der Fa. METALLsolar GmbH:<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Die Geb\u00e4udestatik ist, sofern nicht ausdr\u00fccklich anderes vereinbart, bauseits zu \u00fcberpr\u00fcfen und, sofern erforderlich, bauseits zu verst\u00e4rken.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Modultyp: Je nach Verf\u00fcgbarkeit behalten wir uns vor ggf. andere Modulleistungen zu liefern. Die Abrechnung erfolgt \u00fcber den vereinbarten kWp-Preis.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Fabrikat der Module und Wechselrichter: Je nach Verf\u00fcgbarkeit behalten wir uns vor ggf. gleichwertige Module und Wechselrichter anderer Fabrikate einzusetzen. Preis\u00e4nderungen ergeben sich dadurch nicht. Sollen andere als die angebotenen Fabrikate ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden, so ist dies bei der Beauftragung durch den Besteller besonders schriftlich zu vereinbaren<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Sofern nicht ausdr\u00fccklich aufgef\u00fchrt, sind folgende Leistungen, sofern erforderlich, nicht im Angebotspreis enthalten und werden ggf. separat berechnet:<\/li>\n\n\\n\n\n<li>a) Einrichten eines Z\u00e4hlerfeldes zur Montage des Z\u00e4hlers ggf. mit Geh\u00e4use.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>b) Netztrennstelle<\/li>\n\n\\n\n\n<li>c) Entkopplungsschutz (Oberspannungs-, Unterspannungs- und Frequenzschutz)<\/li>\n\n\\n\n\n<li>d) Blitzschutz in jeglicher Form<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Unebenheiten in Dachfl\u00e4chen: Bei der Montage erfolgt die Ausrichtung nach den vorhandenen Dachunterkonstruktionen mit konstanter Abstandsh\u00f6he (starre Konsolen). Im Dach oder in der Unterkonstruktion bereits vorhandene Unebenheiten k\u00f6nnen ggf. nicht oder nicht vollst\u00e4ndig ausgeglichen werden und dadurch u. U. st\u00e4rker hervortreten. Dies ist f\u00fcr die Funktion der Photovoltaikanlage unerheblich und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n<p>Sofern individuelle H\u00f6henausrichtung gegen Zulage gew\u00fcnscht, ist dies bei der Bestellung schriftlich zu vereinbaren; wenn nachtr\u00e4glich (nach Montage der Unterkonstruktion) \u00c4nderungen gew\u00fcnscht werden, erfolgen diese Arbeiten gegen zus\u00e4tzliche Berechnung. Wir empfehlen bauseitige Kontrolle vor Montage der Module.<\/p>\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"6\\\">\\n\n\n<li>Rentabilit\u00e4ts- und Prognoseberechnungen (m\u00fcndlich oder schriftlich) beruhen auf derzeitigem Wissensstand, k\u00f6nnen \u00f6rtliche Einfl\u00fcsse nicht oder nicht langfristig ber\u00fccksichtigen und sind stets unverbindlich. Wir empfehlen Einsicht in unsere \u201e\u00f6ffentlichen\u201c Anlagen mit Werten aus der Vergangenheit zu nehmen (<a href=\\\"http:\/\/www.metallsolar.de\\\">www.metallsolar.de<\/a>).<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n<p>Weiterhin k\u00f6nnen wir keine Gew\u00e4hr f\u00fcr G\u00fcltigkeit von Vereinbarungen und Angaben \u00fcbriger Beteiligter (z. B. Netzbetreiber, Genehmigungs-, Aufsichts- und \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden) \u00fcbernehmen. Technische Ausf\u00fchrungen entsprechen stets den Bestimmungen zum Bestellzeitpunkt. \u00c4ndern sich diese, beliebig ob vor oder nach der Inbetriebnahme, sind hierdurch sich ergebende Mehrkosten vom Besteller zu tragen.<\/p>\n\n\",\"margin_bottom\":\"default\",\"margin_top\":\"default\"}},{\"type\":\"button\",\"props\":{\"grid_column_gap\":\"small\",\"grid_row_gap\":\"small\",\"margin_bottom\":\"default\",\"margin_top\":\"default\"},\"children\":[{\"type\":\"button_item\",\"props\":{\"button_style\":\"primary\",\"content\":\"Zur\u00fcck\",\"dialog_layout\":\"modal\",\"dialog_offcanvas_flip\":true,\"icon_align\":\"left\",\"link\":\".\/\"}}]}]},{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"position_sticky_breakpoint\":\"m\",\"width_medium\":\"1-3\"}}]}]}],\"version\":\"5.0.42\"} --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur\u00fcck Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen METALLsolar GmbH Stand 01\/2024 Allgemeines Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. 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